Gaststätte Zur Pension Ollis Treff
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AGB
    AGB
    Allgemeine Regelungen zur Buchung von Pensionszimmern 
    
    Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann   
    grundsätzlich nicht einseitig gelöst
werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur
    im Einverständnis mit der Gaststätte Zur Pension „Ollis Treff“ 
erfolgen. 
 
    Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen (gebuchte Übernachtungen, welche er
    im Voraus reserviert hat, nicht  ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten
    Preises in folgender Höhe verpflichtet: 
- Bei Stornierungen bis 31 Tage vor Anreise 10 % der Unterkunftskosten
- Bei Stornierungen bis 21 Tage vor Anreise 20 % der Unterkunftskosten 
- Bei Stornierungen bis 11 Tage vor Anreise 50 % der Unterkunftskosten
      - Bei Stornierungen bis  8 Tage vor Anreise 60 % der Unterkunftskosten
      - Danach: 100 % der Unterkunftskosten

 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich bestellt und zugesagt wurde.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Pensionsinhaber ersparten Aufwendungen.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Zimmerpreis zu zahlen.

Hinweise:
Stornierungen zum Beispiel wegen Messeausfällen oder Absagen von Veranstaltungen befreit den Gast nicht von der Zahlungspflicht. Auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage (Paragraf 313 BGB) für die Beherbergung könnte vom Gast nicht angewendet werden, denn private Feiern, Veranstaltungen oder Messen hätten dafür nach der Vorstellung beider Parteien zur Grundlage des Vertrages werden müssen. Auch eine Erkrankung des Gastes und der damit einhergehende Stornierung seiner Buchung entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 16.00 Uhr des 
      Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht
eine andere Ankunftszeit vereinbart 
      wurde. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen.
Der Gaststätte Zur Pension „Ollis Treff“ steht es frei, die Zimmerbuchung 
      schriftlich zu bestätigen. 
 
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren 
      Nutzung zu anderen als B
eherbergungszwecken ist nicht zulässig. 
      Ebenso sind aus Brandschutztechnischen Gründen jegliche Kühl-
und 
      Kochgeräte in der Unterkunft nicht erlaubt.

      Zimmerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug in bar in der Gaststätte 
      Zur Pension „Ollis Treff“ zu
entrichten. Das Zahlungsziel für evtl. in
      Ausnahme gemachte Rechnungen für Firmen beträgt 5 Tage nach
     
Rechnungsdatum. Der Zahlungsverzug einer Rechnung berechtigt die
      Gaststätte Zur Pension „Ollis Treff“ alle
weiteren und zukünftigen Leistungen 
      für den Kunden einzustellen, den Rechnungsbetrag sofort bei Anreise in
     
bar einzufordern, bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 %
      abhängig zu machen. 

       
Haftung des Gastes für Schäden 
  Alle entstandene Schäden an Gebäude oder Inventar die vom Gast oder
        sonstige Dritte aus seinem Bereich  verursacht wurden, trägt der Gast.

Schlussbestimmungen
   
 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder 
       dieser Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Gaststätte und Pension 
       sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch 
       den Kunden sind unwirksam. 
 
 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. 
       Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die 
       Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
       die gesetzlichen Vorschriften. 

 
   
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